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Grenzenlos/selbst

Die letzten Tage meines Bruders

Posted by Sascha Preiß on

I

Zwei Wochen lang hatte ich eine Katze zu hüten.

Meine Eltern fuhren voll quälender Ungeduld, Furcht nach Frankreich.

Zwei Wochen vorher hatte mein Vater nach Gera telefoniert, sein Sohn und er stritten sich erneut, brüllten sich durch die Hörer an, ergebnislos. Wenige Tage später hatte die Geraer Ärztin mit meinem Vater telefoniert, sehr ruhig. Sein Sohn habe gestern das Heim verlassen und sei nicht zurückgekehrt. Er habe sein Zimmer gekündigt und die Auszahlung seiner noch verbliebenen finanziellen Mittel für diesen Monat verlangt. Sie sah keinerlei Handhabe, sich seinen Forderungen zu widersetzen, sie könne ihn nicht anbinden. Der Sohn sei seit gestern mit einem Freund, ein ehemaliges Heimmitglied, unangenehmer Zeitgenosse, aus dem Haus, gemeinsam wären sie die Straße in Richtung Bahnhof gegangen bzw der Sohn im Rollstuhl gefahren. Einen Aufenthaltsort hätten sie nicht angegeben.

Meine Eltern verfielen in eine Panik, die sich als strenge Pragmatik äußert. Sollten sie dem Sohn, 3 Tage nach seinem Weggang, folgen? Wenn ja, wohin? Sollten sie den geplanten Urlaub absagen und in ihrer Wohnung warten, ob er wieder eintreffen würde? Sie waren sich beide im Klaren, dass es vergebenes Warten wäre. Mein Vater telefonierte mit mir, erklärte ruhig die Situation, teilte mir den Entschluss mit. Sie fuhren ab, hinterließen mir Telefonnummern für den Fall einer Entwicklung. Sie wussten, dass nur eine Entwicklung anzunehmen war. Mein Vater sagte, dass mit allem zu rechnen sei. Was bedeutete, nur mit diesem einzigen. Meine Eltern warteten darauf in Frankreich, ich im Beisein einer Katze.

Ich begab mich in die Wohnung des ebenfalls verreisten Freundes und betrachtete das schwarze Tier. Es hatte bei meinen gelegentlichen Besuchen auf meiner Schulter gesessen und den salzigen Schweiß meiner Achseln aus meinem Hemd geleckt. Jetzt beobachtete es mich aus sicherer Entfernung.

II

Aus den wenigen Dokumenten geht hervor, dass mein Bruder mit der Bahn von Dessau nach Magdeburg gefahren und ohne gültigen Fahrausweis angetroffen worden war. Der Leitung des Geraer Heimes lag eine Zahlungsaufforderung der Bahn an meinen Bruder vor, die offenen Transportkosten zzgl Straf- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von … zu begleichen. Bei Verlassen des Heimes betrug sein Barvermögen zwischen 120 und 80 Euro, den Großteil hatte die Heimleiterin ihm aufgrund seiner Forderung ausgezahlt, hinzu kam wohl noch ein wenig in bar Gespartes. Die Bahnreise durch Sachsen-Anhalt hatte eine Woche nach seiner Flucht stattgefunden.

Desweiteren konnte nachgewiesen werden, dass ihm das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland in Richtung Niederlande von den deutschen Grenzbehörden an einem Grenzübergang bei Münster untersagt wurde. Er war mit seinem Begleiter, dem ehemaligen Heiminsassen, als Fußgänger am Grenzposten erschienen, lediglich der Begleiter durfte weiterreisen. Mein Bruder wurde trotz gültigen Passes abgewiesen und musste im Land verbleiben, die Gründe der Abweisung sind unbekannt. Daraufhin trennten sich die Reisenden. Mein Bruder hatte kurz darauf einige Tage Quartier in einem Hotel in Münster bezogen. Während des dreitägigen Aufenthaltes im Hotel leerte er die im Zimmer befindliche Minibar und verwüstete das Zimmer. Für die aus den Schäden resultierenden Kosten zzgl der hohen unbeglichenen Rechnung versuchte die Hotelleitung, meine Eltern haftbar zu machen. Allerdings erfolglos, da das Hotel den Gast nicht hätte aufnehmen müssen und er soweit mündig war, für seine Taten selbst verantwortlich zu sein. Während des Aufenthaltes im Hotel hatte sich ein fachkundiger Gast um die ärztliche Versorgung meines Bruders gekümmert. Er gab an, dass die Füße verletzt waren, Abschürfungen aufwiesen, entzündet waren, glücklicherweise ohne ernsthafte Schäden. Er hatte die Füße mit Salben und Pflastern behandelt. Der Gast nannte meinen Bruder einen ruhigen Mann, der die ihm gebotene Hilfe dankend und freundlich angenommen habe. Dass mein Bruder medikamentös behandelt wurde, sei ihm nicht aufgefallen.

Einige Tage später, nachmittags, wurde mein Bruder im Tal unter einer Brücke in Düsseldorf tot aufgefunden. Aus Passantenbefragungen ging hervor, dass mein Bruder, allein und im Rollstuhl, lediglich mit sauberer Unterwäsche bekleidet – so war er entdeckt worden – auf der Brücke gesehen wurde. Er habe über das Geländer geblickt und sich kaum bewegt. Am Rollstuhl hingen T-Shirt und andere Kleidungsstücke. Etwa eine Stunde später muss er sich über das Geländer gezogen und ins Tal gestürzt haben. Dennoch ermittelte die Polizei in alle Richtungen. Meinen Eltern wurde angeboten, Fotos zur Identifizierung zu sehen. Sie lehnten ab und versicherten, dass weitere Ermittlungen überflüssig wären. Die Beamten sagten, mein Bruder habe sich wetterbedingt seiner Kleidung entledigt, den ganzen Tag habe in Düsseldorf die Sonne geschienen.

Mein Vater informierte mich in der Katzenwohnung telefonisch.

III

Die gesamte letzte Reise, eine Art Flucht, meines Bruder dauerte etwas über 4 Wochen. Das meiste ist vollständig unbekannt und es ist ungewiss, ob ich es je in Erfahrung bringen kann. Wo hat er außer in Münster übernachtet? Wie hat er sich ernährt? Wovon hat er gelebt? Aufgrund seiner schizophrenen Depressionen und Selbstmordversuche bedeuten diese letzten Tage eine ungeheure Anstrengung und Willensleistung, den Willen zu leben, eine ungewisse Zeitlang frei und ohne elterlichen Vormund und Heimaufsicht zu leben – immer mit dem konkreten Ziel zu sterben. Seltsam genug: Diese Reise verdient Bewunderung.