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Anti-Terror/Das Wetter

und es ward Winter

Posted by Sascha Preiß on

Meteorologisch hat der Tag gehalten, was versprochen war. Zum Beispiel ein schöner Herbststurm am Nachmittag.

Und für den Abend: Schnee. Als er fiel, war der Herbst vorbei. Nun ist Pünktlichkeit normalerweise keine traditionell russische Eigenschaft. Ausnahmen sind aber zugelassen. Umso erfreulicher, als tatsächlich wie im Hausflur angekündigt die Heizungen 19 Uhr zu „arbeiten“ begannen. Während draußen der erste Schnee „ging“, knackten sich drinnen die Rohre warm. Ab sofort kann man wieder barfuß, leicht bekleidet durch die Wohnung wandern und die staubtrockene Raumluft genießen.

Für die Parlamentarier des Oblastes war der meteorologische Tagesverlauf vermutlich ebenso erfreulich, wehten doch Sturm und Schnee die angekündigte Demonstration gegen die drohende „Ausgangssperre“ vom Kirowplatz. Bei dieser Anordnung handelt es sich um den Versuch der Gebietsregierung, per Gesetz gegen die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Alkohol, Drogen und Pornographie vorzugehen. Die Kernidee ist die Verbannung der als gefährdet betrachteten Bevölkerungsgruppe von den Straßen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kinder und Jugendliche während der Nachtstunden sich nur in Begleitung ihrer Eltern auf öffentlichen Plätzen aufhalten dürfen, zudem soll ihnen der Eintritt in Geschäfte, in denen Alkohol angeboten wird, z.B. Restaurants und Bars, und Geschäfte, in denen es Waren „mit sexuellem Charakter“ zu kaufen gibt, verboten sein. Bislang ist das Gesetz als Bestandteil des allgemeinen Gesetzesvorhabens „Über die geistige und gemütsmäßige Entwicklung der Kinder im Irkutsker Oblast“ noch nicht verabschiedet, allerdings im Parlament ausgiebig besprochen worden. Unklar scheint weniger, ob die Ausgangssperre kommt, sondern lediglich das wann und wie. Fraglich auch, ob der Protest der Bevölkerung gegen das Gesetz außer einigen Gaffiti-tags noch auf der Straße erscheint oder vollständig von sibirischen Wetterumschwüngen verweht und eingefroren wird. Und wie die Jugendlichen schließlich auf ein mögliches Inkrafttreten reagieren werden. Kaum vorstellbar, dass die gesetzlich vor ihrem Verderben geschützen Kinder abends ausschließlich durch gut beheizte Wohnungen wandern werden.