Nicht nachvollziehbare Gründe der Einreise

Ein junger russischer Biologe aus Irkutsk beantragt im Herbst 2005 ein 6-monatiges Stipendium für einen Forschungsaufenthalt in Deutschland, um seine Doktorarbeit vorzubereiten. Dazu benötigt er neben einem ausgearbeiteten Forschungsplan auch die schriftliche Betreuungszusage eines deutschen Professors und die Einladung seines Instituts. Die Kontaktaufnahme zu einem Biologieprofessor aus Hannover verläuft problemlos, er ist mit seinem Forschungsvorhaben einverstanden und hat die notwendige Einladung geschickt. Das Forschungsstipendium wird bewilligt und mit der schriftlichen Einladung aus Hannover begibt sich der russische Nachwuchswissenschaftler in das knapp 2000km und zwei Zeitzonen entfernte Generalkonsulat Nowosibirsk, um ein Visum für die Einreise nach Deutschland zu beantragen. Das Stipendium und das Visum sollen am 01.10.2006 beginnen.

Die Freundin des jungen russischen Biologen – sie haben sich während einer Reise nach Russland kennengelernt und sie ist oft wegen ihm an den Baikal gefahren, auch im Winter 2005/06 – ist in ihre Dresdener Wohngemeinschaft zurückgekehrt und hat ihre Schwangerschaft festgestellt. Die Ärzte prognostizieren die Geburt des deutsch-russischen Kindes für Ende September 2006. Die Nachricht von der Stipendienzusage ihres Freundes erreicht sie rechtzeitig, um die Wohngemeinschaft zu kündigen und sich auf Wohnungssuche in Hannover zu begeben. Sie planen, nach Ablauf des Stipendiums gemeinsam nach Irkutsk zu ziehen und dort ein Leben aufzubauen. Weil ihr Freund gern bei der Geburt des Kindes anwesend sein möchte, bittet er in Absprache mit seiner Freundin den Hannoveraner Professor, die Einladung für seinen Stipendiensaufenthalt aus nachvollziehbaren Gründen um zwei Wochen auf Mitte September vorzudatieren. Der Professor antwortet ihm, er habe erwartet, dass der russische Kollege nach Deutschland kommen wolle, um seine Forschungspläne zu verfolgen, statt dessen scheine er diese als Vorwand für private Pläne zu nutzen. Gleichzeitig entzieht er ihm die bereits ausgesprochene Einladung.

Trotz dieser Rückschläge möchte der junge Biologe die Geburt seines Kindes in Deutschland erleben. Um zu seiner Frau zu gelangen, die inzwischen die Vorbereitungen zum Umzug nach Kiel rückgängig gemacht hat und zwischenzeitlich nach Auszug aus ihrer Wohngemeinschaft hochschwanger bei ihren Eltern lebt, beantragt der junge Mann ein Touristenvisum nach Deutschland, und besorgt sich auf Anraten eines Freundes einen neuen Pass, in dem die Ablehnungsvermerke nicht ersichtlich sind. Doch das Generalkonsulat führt eine Liste, auf der endgültig abgelehnte Antragsteller verzeichnet sind – und auch er neue Pass schützt nicht vor der Einreiseverweigerung. Schließlich beantragt er ein Visum bei der finnischen Botschaft und reist Anfang Oktober 2006 über Skandinavien ohne Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu seiner Freundin und seiner inzwischen drei Wochen alten Tochter. Die junge Familie verlässt Deutschland wenige Wochen später über die Tschechische Republik in Richtung Baikal.

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Sascha Preiß

http://www.pselbst.de

siehe http://www.pselbst.de/irkutsk/uber-mich/

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